Wer ein Haus bauen möchte, durchlebt die Entwurfsphase als ein sehr spannendes Zeitfenster. Dazu gehört es auch, neben einigen Bauideen den späteren Einreichplan zu erstellen. Denn diesem liegt die Entscheidung über eine behördliche Baugenehmigung zugrunde. Erst nach der Beurteilung dieses Dokumentes können der Startschuss für das Bauvorhaben erfolgen und die Träume vom eigenen Heim wahr werden.
Den Einreichplan zeichnen
Ein Einreichplan ist für jedwede Baumaßnahme vonnöten. Dies betrifft eine Genehmigung für ein komplettes Eigenheim, aber auch den Anbau an einer bereits bestehenden Architektur. Zudem lassen sich ebenso Gewerbeimmobilien nur mit solch einem Papier absegnen. Wer einen Einreichplan erstellen möchte, darf dies gern selbst erledigen. Es gibt keine Vorschrift, dies durch einen Sachverständigen oder eine Baufirma realisieren zu lassen. Lediglich die Unterschrift und den Stempel eines Bauleiters bedarf es zur letztendlichen Abnahme durch die Gemeinde. Wer demzufolge Ahnung und Fachwissen besitzt, kann hierbei schon einige Ausgaben sparen. Allerdings darf erwähnt werden, dass sich eine professionelle Umsetzung dieses Einreichplans durch Fachkräfte in den meisten Fällen als sehr viel effektiver und vor allem effizienter herausstellt. Die Entscheider sollten keine Stolpersteine finden, eine gründliche Arbeit ist unerlässlich. Das Nachbessern und die damit verbundene Zeitverschiebung bis zum Startbeginn können sonst Motivation und Ausgaben verlangen. Für Laien stellt die Aufgabe, einen Einreichplan zu erstellen, eine deutlich zu große Herausforderung dar. Für den Service vom Profi sollte daher ein Budget von etwa 1.000 bis 3.000 Euro für ein Werk vom Baumeister und 2.000 bis 8.000 Euro für eine Aufschlüsselung eines Architekten eingeplant werden. Diese Summe hängt von der Komplexität und der Größe des geplanten Projektes ab.
Das gehört in den Einreichplan
Das eigentliche Dokument selbst enthält eine Zeichnung mit allen technischen und gestalterischen Vorgaben des Projektes. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen durch den Plan als eingehalten einsehbar sein. Wenn der Einreichplan erstellt wird, geschieht dies meist in einem Maßstab von 1:1000 – selten 1 : 200 der 1 : 500. Das DIN-A4-Format dient als Endformat bei jeder Faltung. Zudem muss die Zeichnung auf dokumentenechtem Material abgebildet vorliegen. Behörden gehen aufgrund von Kopien und Archivierung von einer Lichtechtheit und Lichtbeständigkeit des Trägermaterials aus. Darauf sollte geachtet werden, dass auch nach Jahren noch fundierte Gespräche nachweislich geführt werden können. Darin werden folgend physikalische Baubeschreibungen wie die Nutzgröße und die reine Grundgröße aufgeschlüsselt. Ebenso enthält der Plan den zukünftigen Verwendungszweck sowie die jeweilige Bauausführung des eingereichten Bauvorhabens. Die Baupläne sowie Baubeschreibung in dreifacher Ausführung sollten somit vorliegen. Und nun werden weitere Unterlagen wie die Grundbuchzustimmung sowie eine aktuelle Grundbuchabschrift benötigt. Ein Energieausweis sowie die Berechnung der Anliegerleistung sind ebenfalls erforderlich. Optional wird auch ein Nachweis möglicher Stellplatzverpflichtungen eingefordert. Statische Vorbemessungen, der Kanalanschlussbescheid sowie ein ausgefeiltes Konzept zur Gestaltung der Außenanlagen sind dann fast schon ein Kinderspiel. Um einen Einreichplan zu erstellen, bedarf es somit Einsicht und einige Kompetenzen.
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