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Die Parifizierung im Überblick

Eine Parifizierung, die auch als Nutzwertgutachten bezeichnet wird, ist ein vertragliches Reglement, das die Eigentumsverhältnisse eines bebauten Grundstücks festlegt. So wird beispielsweise in einem Wohnhaus die Eigentumsanteile der Grundstücksbesitzer geregelt.

Grundlage des Nutzwertgutachtens
Grundlage des Nutzwertgutachtens ist die Nutzwertberechnung.
Die Nutzwertberechnung wiederum nutzt als Basis die Nutzfläche, das heißt, als Basis benutzt man bei einem Grundstück die gesamte Bodenfläche einer Liegenschaft. Treppenhäuser oder Gänge werden nicht berücksichtigt, da sie gemeinschaftlich genutzt werden.

Welche Informationen werden bei der Parifizierung aufgeführt?
Ein Nutzwertgutachten gibt eine detaillierte Auskunft über die Räumlichkeiten und die Außenanlage eines Grundstücks. Außerdem wird der gesamte Bestand der Liegenschaft aufgelistet. Dazu gehören zum Beispiel Abstellplätze für Fahrzeuge, Einrichtungen für die gemeinsame Nutzung und Kellerräume. Zudem werden im Nutzwertgutachten die Richtnutzwerte der Räumlichkeiten und die Nutzwertberechnung aufgeführt.
Schlussendlich wird in dem Gutachten der Gesamtnutzwert des Grundstücks zusammengefasst.

Für welche Objekte wird die Parifizierung angewendet?
Ein Nutzwertgutachten kann auf viele Typen von Liegenschaften angewendet werden.
Neben Garagen sind Park-, Büro-, Mehr- und Reihenhäuser typische Liegenschaften, auf denen ein Nutzwertgutachten angewendet wird. Man muss aber immer bedenken, dass das Nutzwertgutachten immer für die gesamte Liegenschaft erstellt wird und nicht nur für einzelne Teile des Objektes.

Gründe für ein Nutzwertgutachten
Die Gründe, wieso ein Nutzwertgutachten erstellt wird, können mannigfaltig sein.
Beispielsweise stellt ein Nutzwertgutachten ein notwendiges Kriterium für die Erstellung eines Wohneigentumsvertrages dar. Auch für Wohnhäuser, die aus mehreren Wohneinheiten bestehen, ist die Parifizierung ein wichtiger Bestandteil. Nur mit ihr kann man ein verlässlicher Berechnungsschlüssel erstellen, die die Kosten der einzelnen Wohneinheiten ermittelt und zuteilt. So müssen Eigentümer einer kleinen Wohnung nicht so viel bezahlen wie Eigentümer einer relativ großen Wohnung. Zudem spielt das Nutzwertgutachten bei der Veräußerung, der Schenkung und bei Erbschaften eine wichtige Rolle.

Voraussetzung für ein Nutzwertgutachten
Um ein Gutachten zu erstellen, das auf die Regelung von Eigentumsverhältnissen abzielt, müssen bestimmte Dokumente bereitgehalten werden. So müssen Baukonsenspläne und Pläne für etwaige Neubauten vorgezeigt werden. Zudem werden für die Erstellung des Nutzwertgutachtens ein Grundbuchauszug und eine gültiger Baubescheid benötigt.

Wer erstellt das Nutzwertgutachten?
Das Nutzwertgutachten wird entweder von Ziviltechnikern, die für den Hochbau zuständig sind, erstellt oder es wird von Sachverständigen wie Dipl.-Ing. Steindl ZT GmbH, die sich im Bereich Hochbau- und Immobilienwesen spezialisiert haben, ausgefertigt. Wenn alle Dokumente, die für die Erstellung eines Nutzwertgutachtens wichtig sind, eingereicht wurden, überprüft der Fachmann die Liegenschaft vor Ort. Zudem finden eine Konsensüberprüfung und eine grundbücherliche Prüfung statt. Außerdem wird die Eigentumsfähigkeit des Objektes begutachtet. Nach den Prüfungen wird schlussendlich das Gutachten erstellt.

Kosten
Man kann keinen bestimmten Betrag beziffern, da die Kosten in erster Linie von der Liegenschaftsgröße abhängen. Zudem unterscheiden sich die Kosten der Sachverständigen untereinander.